Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Einstellungssache S.Heindrichs (im nachfolgenden Fotografin genannt )erteilten Aufträge. Sie gelten als
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Fachabzüge,
jpg. in digitalisierter Form, Dateien, Videos usw.)
Urheberrecht
1.Das Urheberrecht an den Lichtbildern liegt immer bei der Fotografin.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt. 3.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Onlinemedien wie Facebook, Instagram etc. (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheber des Lichtbildes zu nennen.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,
Spesen, Labor- und Materialkosten,) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu
tragen. 2.Die
Kosten für die Shooting zeit sind nach Auftragserfüllung, also am Tag des Shooting, zu zahlen. Die Kosten für die jeweiligen Lichtbilder nach Auswahl
derselben. 3.Fällige
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung
oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt
herbeizuführen. 4.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von Ihr aufbewahrte Daten nach Zwölf Monaten seit
Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1.Nach der Bearbeitung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich seine Lichtbilder aussuchen kann.
2.Mit der Auswahl der Lichtbilder gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, die restliche Zahlung zu leisten. Nach Zahlungseingang verpflichtet sich die Fotografin, dem Auftraggeber die Lichtbilder schnellmöglich zukommen zu lassen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so
erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadenersatzansprüche geltend machen.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
Bildbearbeitung
1.Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden.
2.Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern und ihr Vervielfältigung und Verbreitung, (dazu zählen auch Umfärbung In SW oder Sepia)
nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin im Internet, insbesondere auf social Networks so zu publizieren, dass die Fotografin als Urheber klar und eindeutig zu
identifizieren ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt der Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet bedürfen der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
2. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des vereinbarten Angebots ist.
3. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer
bestimmen.
Lieferzeiten und Reklamationen
1.Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
2.Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3.Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt ausgeführt oder an andere Firmen (Fachlabor) weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von (8 Werktagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der zu beanstanden Arbeit möglich.
4.Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin in Euskirchen.
Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGBs ganz oder teilweiseunwirksam sind oder werden , sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.